Entschädigungszahlungen nicht aus Kirchensteuer
Tageschau.de
Die katholische Kirche in Deutschland will die Opfer sexuellen Missbrauchs finanziell entschädigen, ohne dabei auf Mittel aus der Kirchensteuer zurückzugreifen. Das vom Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, dem Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch, beim Runden Tisch in Berlin vorgestellte Entschädigungsmodell von Kirche und Ordensgemeinschaften sieht eine Entschädigung der Missbrauchsopfer durch die Täter vor.
Falls die Täter dazu nicht in der Lage sind, soll die verantwortliche kirchliche Körperschaft aufkommen. In dem Entwurf der Bischöfe und Orden ist zudem festgelegt, dass die Opfer bei einer Verjährung der Taten möglichst schnell materielle Hilfe bekommen.
Nach dem Willen von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sollen die zivilrechtlichen Verjährungsfristen für eine Entschädigung von Missbrauchsopfern auf 30 Jahre verlängert werden, wie sie nach der Sitzung des Runden Tisches sagte. Für zivilrechtliche Ansprüche auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld gilt bislang eine Verjährungsfrist von drei Jahren, die mit dem Ende des 21. Lebensjahres des Opfers einsetzt.
Anzeigepflicht abgelehnt
Leutheusser-Schnarrenberger legte in der Runde weitere Vorschläge ihrer Justiz-Arbeitsgruppe vor. Die Experten wollen wiederholte Befragungen von Missbrauchsopfern durch einen verstärkten Einsatz von Videovernehmungen vermeiden. Opfer von Sexualdelikten sollen in größerem Umfang als bislang auf Staatskosten einen Anwalt in Anspruch nehmen können. Eine Anzeigepflicht für Menschen, die von sexuellen Übergriffen erfahren, lehnten die Rechtsexperten dagegen ab. Sie setze vielmehr auf eine Selbstverpflichtung der betroffenen Organisationen, im Verdachtsfall die Staatsanwaltschaft zu informieren, sagte die Ministerin.
Die Höhe der Entschädigung seitens der Kirche wurde bislang nicht festgelegt. Dies solle "im Interesse der gemeinsamen Meinungsbildung" gemeinsam mit den am Runden Tisch beteiligten Institutionen geschehen.Vertreter von Opfern sexuellen Missbrauchs hatten eine pauschale Entschädigung von 82.000 Euro gefordert. Medienberichten zufolge wollen die Bischöfe dagegen nach dem Vorbild der üblicherweise von Gerichten verhängten Entschädigungen nur 5000 bis 10.000 Euro je Opfer zahlen. Wie die Bischofskonferenz und die Orden - viele Missbrauchsfälle geschahen an Ordens-Schulen - erklärten, sei eine Vergleichbarkeit der Leistungen aus Gründen der Gerechtigkeit wichtig.
Einrichtung eines Präventivfonds
Neben der individuellen finanziellen Entschädigung sieht das Modell der katholischen Kirche die Einrichtung eines Präventionsfonds vor. Besonders innovative Präventionsprojekte sollten innerhalb und außerhalb der katholischen Kirche auf diesem Wege gefördert werden. Außerdem sollten, falls die Krankenkassen dafür nicht aufkommen, bei Betroffenen die Kosten für Psychotherapie oder Paarberatung übernommen werden.
An der zweiten Sitzung des Runden Tisches nahmen rund 60 Vertreter aus Politik, Kirche und Gesellschaft teil. Leutheusser-Schnarrenberger hatte den Kreis im Frühjahr gemeinsam mit Bildungsministerin Annette Schavan und Familienministerin Kristina Schröder ins Leben gerufen, nachdem sehr viele Missbrauchsfälle in Schulen und katholischen Einrichtungen bekannt geworden waren. Neben der großen Runde wurden drei Arbeitsgruppen eingesetzt, um über rechtliche Fragen, Prävention und Anforderungen an Lehre und Forschung zu beraten.
zondag, oktober 03, 2010
Duitsland Berlijn 2e Ronde Tafelconferentie 30-9
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