vrijdag, maart 22, 2013

Luxemburg blijft in EU. aantal hoeren drastistisch afgenomen,stormloop op genealogen Rusland en Syrië leidt tot herscholingplannen kappers en bloedtransiefusiemedewerkers

20.03.13

 (mig) - Um das künftige Verhältnis zwischen den Religionsgemeinschaften und dem Staat ging es am Mittwoch in der parlamentarischen Verfassungskommission. Dabei zeichnete sich Paul-Henri Meyers, dem Vorsitzenden des Ausschusses, zufolge ein Konsens ab.

Der Artikel 21 des Grundgesetzes, der besagt, dass der kirchlichen immer die standesamtliche Trauung vorausgehen muss, wird aus der Verfassung gestrichen.

Die Religionsfreiheit wird in Form eines allgemeinen Textes in die Verfassung einfließen. Die Prinzipien, wie z.B. die Neutralität des Staates gegenüber den Glaubensgemeinschaften, gegenseitige Toleranz, die Achtung der Grundrechte, die Anerkennungskriterien usw. werden in einem Gesetz geregelt. Das System der Konventionierung bleibt bestehen. Die Detailfragen für jede einzelne Gemeinschaft werden in der Konvention geregelt.

"Nach den Osterferien werden die Parteien dazu aufgefordert, sich zu einer möglichen Konvention der islamischen Gemeinschaft mit dem Staat zu äußern", sagte Paul-Henri Meyers auf LW-Nachfrage. Die von Kultusminister François Biltgen angekündigte Debatte mit den Gemeinden über die Zukunft der Kirchenfabriken findet im Juni statt.


21.03.13
Neues Nationalitätengesetz steht


- Das neue Nationalitätengesetz steht und muss nun nur noch vom Parlament
verabschiedet werden. Die Anerkennung der Luxemburger Staatsbürgerschaft ist an
Kriterien gebunden, die es bereits im Gesetz von 2008 gab, und die nun angepasst wurden.
Antragsteller für die Luxemburger Nationalität müssen einen Kurs in Bürgerkunde belegen
und das Prinzip der Ehrbarkeit
erfüllen, d.h. nicht  mit dem Gesetz in Konflikt geraten sein.

[...]

Änderungen bei der Residenzklausel

  Die Residenzklausel wurde wie erwartet von sieben auf fünf Jahre herabgesetzt. Der Aufenthalt muss nicht zwingend ununterbrochen sein. In manchen Fällen reicht eine Aufenthaltsdauer von drei Jahren, z.B. wenn der Antragsteller in Luxemburg geboren ist 

oder bereits vor seinem 18. Lebensjahr in Luxemburg gelebt hat.

Frei von allen Residenzkriterien sind Antragsteller, die mit einem Luxemburger verheiratet sind und ein gemeinsames Kind haben. 

Das Gleiche gilt für Personen, die nachweisen können, dass sie einen Luxemburger Vorfahren haben, Stichdatum ist der 1. Januar 1900. Diese Klausel läuft Ende Dezember 2018 aus. Ab dem 1. Januar 2019 müssen Personen, die einen Vorfahren als Grund für die Naturalisierung angeben und nicht hier ansässig sind, einen Sprachentest und einen Kurs in Bürgerkunde absolvieren.

Im neuen Gesetz wurden auch noch zusätzliche Anpassungen beim droit du sol vorgenommen. Außerdem wurde Wert auf eine administrative Vereinfachung gelegt, d.h. die Prozedur wurde entschlackt. Das Naturalisierungsverfahren soll zwischen vier und acht Monaten dauern.


Bij Ford Genk wordt er momenteel volop onderhandeld over het lot van de 260 bedienden van de vestiging. Ford pleit ervoor de bedienden in buitenlandse vestigingen aan de slag te laten gaan.

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