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Von Christian Althoff
S c h a r b e u t z (WB). In Deutschland und Österreich sind
drei Frauen und drei Männer, die in ihrer Kindheit von
Geistlichen missbraucht wurden, im Hungerstreik.
Den Anfang machte vor drei Wochen Norbert Denef, der Vorsitzende
des »Netzwerks Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V« aus
Scharbeutz. »Ich nehme seit dem 8. Juni nur noch Wasser und Tee zu
mir«, sagte der 63-Jährige gestern. Er hungere »ohne Hass und
Wut« und wolle auch niemanden erpressen. »Aber ich will mahnen und
darauf aufmerksam machen, dass es uns noch gibt.«
Zehn Kilogramm habe er bereits verloren, sagte Norbert Denef.
Seine Aktion richte sich gegen die Politik und in erster Linie
gegen die SPD. Denef hatte im Dezember als Gastredner auf dem
SPD-Bundesparteitag die Abschaffung der Verjährung bei sexuellem
Missbrauch gefordert. »Viele Opfer brauchen Jahrzehnte, um über
das Erlebte sprechen zu können. Deshalb muss die Verjährung
gestrichen werden.« Er habe den Parteitag hinter sich gehabt,
sagte Denef. »Hannelore Kraft ist mir mit Tränen in den Augen um
den Hals gefallen!« Aber nun wolle niemand mehr etwas von der
Abschaffung der Verjährung wissen.
Denef ist das erste Missbrauchsopfer in Deutschland, von dem
bekannt ist, dass es von der Kirche entschädigt wurde. 2005
zahlte ihm das Bistum Magdeburg 25 000 Euro. Norbert Denef war in
seiner Heimatstadt Delitzsch als Messdiener vom zehnten Lebensjahr
an von einem Priester und später von einem Organisten missbraucht
worden. Beide Männer haben die Taten gestanden.
Nachdem Norbert Denef seinen Hungerstreik öffentlich gemacht
hatte, folgten weitere Opfer seinem Beispiel. »Das war nicht
abgesprochen. Diese Menschen machen das aus Solidarität«, sagte
der 63-Jährige, der von seinem Hausarzt überwacht wird. Auf
Denefs Internetseite www.netzwerkb.org geben drei Frauen und zwei
Männer an, ebenfalls zu hungern. Eine weitere Frau hat ihren
Hungerstreik wieder abgebrochen. Zuletzt hat sich am 15. Juni ein
Mann aus Gelsenkirchen der Aktion angeschlossen, der als
Elfjähriger in Essen von einem Kaplan missbraucht worden war.
Ob und wie die Verjährung in Deutschland verändert wird, berät
die Bundesregierung derzeit noch.
Quelle: Westfalen-Blatt Nr. 149
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