zaterdag, oktober 22, 2011

Kein Zwang zur Therapie

Human Security Report Project

Children's Needs or Children's Rights?: The Convention on the Rights of the Child as a Framework for Implementing Psychosocial Programmes

Source : Intervention
Date Added: 20-Oct-2011
Publication Date : 1-Jul-2008
Intervention: Volume 6 - Issue 2 - p 154-161

The events that characterise complex emergencies: situations of armed conflict, forced migration and natural disasters, can pose a serious risk of violation of children's rights. Psychosocial interventions in such contexts are generally implemented from a 'needs' perspective, and children's human rights are not integrated into the conceptual framework. This article describes the legal and moral obligations of the Convention on the Rights of the Child (CRC), and outlines the process of human rights based programming and evaluation. It is suggested that psychosocial interventions would better meet children's needs and rights if planning, implementation and evaluation were informed by the guiding principles of the CRC.


SüdWest Presse
Roland Müller
21 10 2011

Stuttgart/Karlsruhe. Psychisch Kranke dürfen in Psychiatrien im Land nicht zwangsbehandelt werden. Das Verfassungsgericht hat ein Landesgesetz kassiert. Geklagt hatte ein Sexualstraftäter, der keine Psychopharmaka nehmen will.

Seit 2005 sitzt der Mann im Maßregelvollzug im Zentrum für Psychiatrie in Wiesloch. Ein Sexualstraftäter, der nicht ins Gefängnis kam, sondern in den "Maßregelvollzug" - weil Richter und Gutachter ihn für psychisch krank und somit schuldunfähig halten. "Multiple Störung der Sexualpräferenz", Pädophilie, Persönlichkeitsstörung: Die Ärzte glauben, dass der Mann wohl nie mehr freikommen kann, wenn er nicht behandelt wird. Ohne die Verabreichung von Psychopharmaka, so argumentieren die Wieslocher Psychiater vor den Gerichten, sei "mit einer unabsehbar langen Verweildauer des Beschwerdeführers im Maßregelvollzug zu rechnen".

Um den Verfolgungswahn zu dämpfen sowie "Misstrauen und Feindseligkeit" des Patienten abzubauen, wollen sie ihm das Neuroleptikum "Abilify" verabreichen - notfalls auch mit Gewalt. Doch der Patient wehrt sich juristisch. Wegen eines Herzfehlers hat er Angst vor Nebenwirkungen und Gesundheitsrisiken. Außerdem sei das Medikament zur Behandlung seiner Persönlichkeitsstörung ungeeignet, sagt er.

Kann ein psychisch Kranker die Behandlung verweigern - auch wenn er sich so womöglich den Weg zur Heilung verbaut? Das Bundesverfassungsgericht hat diese Frage gestern mit Ja beantwortet - wie bereits im März in einem Fall in Rheinland-Pfalz. Auch der entsprechende Paragraph im baden-württembergischen Unterbringungsgesetz sei mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit unvereinbar und deshalb nichtig, urteilten die Richter jetzt.

Die Landesregierung hat das Urteil erfreut registriert. "Wir fühlen uns bestätigt", sagte Helmut Zorell, Sprecher des SPD-geführten Sozialministeriums. Bereits im Koalitionsvertrag habe Grün-Rot beschlossen, ein komplett neues Landes-Psychiatriegesetz auf den Weg zu bringen.

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