kriebeltje krabbeltje daar aangelopen
kwam in kindjes nekkie gekropen
Dr. Beate Merk:
Stopp dem sexuellen Missbrauch
Auch im Strafrecht gilt mein besonderes Augenmerk dem Schutz der Kleinsten: Ein sexueller Übergriff fügt ihnen lebenslange psychische und physische Qualen zu. Es ist daher absolut inakzeptabel, dass der Raub einer Handtasche in jedem Fall als Verbrechen gilt, der sexuelle Missbrauch Minderjähriger aber nicht immer. Ich fordere hier ein klares Signal der Politik zugunsten der gepeinigten Kinder!
Missbrauchte Kinder durchleiden ein Martyrium, das nicht nur ihre Kindheit und Jugend zerstört, sondern sie ihr Leben lang belastet. Viele Opfer reagieren daher mit Verdrängung. Oftmals sind sie erst viele Jahre danach psychisch in der Lage, ihre Leidensgeschichte zu offenbaren und ihre Peiniger anzuzeigen.
Scheitern Schadensersatzansprüche und Verfolgung der Täter jedoch an der Verjährung, ist das ein Schlag ins Gesicht der Opfer.
Eine Verlängerung der Verjährungsfrist auf 30 Jahre im Zivil- und Strafrecht halte ich daher für längst überfällig und unabdingbar.
Eine Verlängerung der Verjährungsfrist auf 30 Jahre im Zivil- und Strafrecht halte ich daher für längst überfällig und unabdingbar.
Missbrauch von Kindern liegt auch der Herstellung pornografischer Machwerke zugrunde. Für solche Bilder bzw. Filme darf es keinen Markt geben! Die Bekämpfung der Kinderpornografie muss daher forciert werden, sowohl strafrechtlich als auch präventiv. Das Internet und seine Schnelllebigkeit stellen hier eine erhebliche Herausforderung dar.
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