Vom 8. Juni bis 24. Juli 2012 befand sich
Norbert Denef im HUNGERSTREIK weil:
die Bundestagsfraktion der SPD nicht dazu bereit ist, sich im Deutschen Bundestag für die Aufhebung der Verjährungsfristen von sexualisierter Gewalt einzusetzen, gleichwohl sich die Delegierten des Bundesparteitages der SPD am 6. Dezember 2011 eindeutig dafür ausgesprochen haben
Diesem Hungerstreik schlossen sich folgende Personen an:
Christiane Kieburg
Katharina M.
Anette W.
Alwin Michel
Wilfried Fesselmann
Brigitte Lunzer Rieder aus Österreich
Einige Namen können nicht voll genannt werden, weil es von den Tätern Unterlassungsklagen gegen sie gibt, und sie sich deshalb nicht offen als Opfer von sexualisierter Gewalt zu erkennen geben dürfen.
Nach Rücksprache untereinander, mit unseren Unterstützern und mit unseren Ärzten, beenden wir den Hungerstreik.
Wir werden uns weiter für den Opferschutz, für die Kinder und den Kinderschutz einsetzen. Die Politik hat gezeigt, dass sie lieber bereit ist, die Opfer verhungern zu lassen, als mit ihnen zu reden und mit ihnen gemeinsam grundlegende Verbesserungen in den Bereichen des Opferschutzes und des Kinderschutzes vorzunehmen.
Die jetzigen Gesetzesentwürfe:
Bundesregierung 17/6261
SPD 17/3646
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17/5774
Wir haben auch während des Hungerstreiks den Politikern weiter angeboten, ihnen bei der Motivation und den Inhalten zu helfen. Sie schlugen dieses Angebot aus.
Die Politik antwortete nicht auf die Frage, wie sie den Kindern von heute in 20, 30 oder mehr Jahren erklären will: Wir hätten damals die Chance gehabt, die Verjährungsfristen aufzuheben, aber wir haben es nicht getan, ihr müsst weiter schweigen. Sie hat auch keine Antwort gegenüber den Opfern, die heute keine Gerechtigkeit und Unterstützung erhalten.
Für uns waren bis zu 46 Tage Hungerstreik eine harte und schmerzhafte Zeit.
Sie ist aber kein Vergleich zu dem, was Kinder jetzt gerade erleiden müssen, die über Jahre hinweg Opfer von sexualisierter Gewalt in ihrem Zuhause oder ihrem Umfeld überleben müssen, ohne Hilfe zu erhalten.
Die zivilrechtlichen und strafrechlichen Fristen für Sexualstraftaten müssen endlich aufgehoben werden, damit Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche zum Beispiel vor dem Hintergrund der hohen Therapiekosten den Opfern möglich bleiben und nicht sämtliche Kosten auf die Gesellschaft abgewiesen werden. Die Opfer sexualisierter Gewalt leiden lebenslang. Die gesundheitlichen Folgen sind gravierend, viele leiden unter einem Komplexen Posttraumatischen Belastungssyndrom (K-PTBS). Der einklagbare Anspruch auf Unterstützung und Entschädigung darf für Gewaltopfer nicht verjähren. In der Gesellschaft wäre es ein Signal, Gewalttaten nicht länger juristisch als eine Bagatelle zu behandeln. Der Täterschutz darf nicht größer sein als der Opferschutz. Das sind wir den Kindern, die jetzt gerade leiden, schuldig. Mehr
Wir bedanken uns bei all denen die uns im HUNGERSTREIK unterstützt haben:
- bei den Mitgliedern und Spendern von netzwerkB
- bei den vielen Menschen die uns geschrieben und angerufen haben
- bei den Medien, die uns eine Stimme gegeben haben
- bei den 63.800 Menschen mit ihrer Unterschrift
an den Europäischen Gerichtshof
an den Deutschen Bundestag
Auch mit dem Beschluss des Bundestages vom 20. Juli 2012, den Schutz vor Gewalt von Babys und Kindern dem Willen der großen Religionsgemeinschaften in Form von Beschneidung unterzuordnen, setzt die deutsche Politik erneut das Signal, dass ihr Kinderschutz und Opferschutz nicht am Herzen liegen.
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