Thomas Neuhold
31-8-2012
Salzburger Historiker verlangen eine einheitliche Regelung zur Entschädigung von Heimkindern.
Der Missbrauch war "gesellschaftlicher Konsens" und die "Verantwortungskette" war lang
Salzburg - Voraussichtlich im Oktober werden die Salzburger Universitäts-Historiker Ingrid Bauer,
Tina Kubek und Robert Hoffmann ihre Forschungsergebnisse zur Situation der Heim- und Pflegekinder im Land Salzburg von 1945 bis in die 1980er-Jahre vorlegen. Die Studie entsteht im Auftrag der Landesregierung.
"Das Land ist von sich aus aktiv geworden und an das Institut für Geschichte herangetreten", lobt Bauer
die Sozialabteilung.
In manchen Bundesländern habe die Forschung noch nicht einmal begonnen.
Eines der wichtigsten Ergebnisse der Untersuchungen nehmen Bauer und Kubek im Standard-Gespräch vorweg: Die Frage von Entschädigungen und die Frage der Nachzahlung fehlender Pensionszeiten "kann man nicht bundesländerweise regeln", sagt Bauer. Es bedürfe einer bundesweit einheitlichen Regelung.
Gerade das Schicksal der Salzburger Heimkinder zeige dies ganz deutlich. Vor allem in den 1960er-Jahren seien die Kinder auf Erziehungsanstalten in ganz Österreich aufgeteilt worden. "Salzburger Kinder wurden in 61 verschiedene Heime verschickt."
Frustration und Stillstand
Wohin solle sich ein Salzburger wenden, der als Kind oder Jugendlicher zuerst in einem Kärntner Heim, später dann in Tirol untergebracht worden war, lautet die rhetorische Frage der beiden Historikerinnen. Die Betroffenen würden von Anlaufstelle zu Anlaufstelle geschickt, befürchten Bauer und Kubek. Das führe zu Frustration und Stillstand.
Als Vorbild einer bundesweiten Regelung könne Deutschland dienen, empfehlen die Wissenschafter. Dort habe der Bundestag einen runden Tisch mit Betroffenen, deren Vertretern, Heimträgern, Kirchen, Bund und Ländern sowie Firmen eingerichtet. Herausgekommen sei ein Bundesentschädigungsfonds. Dieser würde seine Entschädigungspraxis transparent gestalten. In Österreich hingegen würden beispielsweise die Nachzahlungen von Pensionszeiten völlig intransparent laufen.
Für eine einheitliche Bundesregelung mit einem die Entschädigungsstrategien koordinierenden Gremium spricht aus Sicht der Forschung auch, dass es eine gesellschaftliche Gesamtverantwortung gibt. "Die Verantwortungskette sei lange", sagt Bauer.
Kinderarbeit für Heimbetrieb
Als Beispiel nennt sie die Einbehaltung von Arbeitslöhnen durch die Heime. Dies liege teilweise auch an der chronischen Unterfinanzierung der Einrichtungen durch die öffentliche Hand, "mit den Tagsätzen war der Heimbetrieb nicht aufrechtzuerhalten".
Alle - vom Gesetzgeber über Ämter, Gerichte, Heimträger und Firmen - gehörten in diese lange Verantwortungskette. Letztlich habe es "einen gesellschaftlichen Konsens" gegeben, wie mit Kindern umzugehen sei, "die nicht der Norm entsprechen". Es habe quasi einen Konsens für Missbrauch und Zwangsarbeit gegeben. "Die Arbeit war Erziehungsziel", fasst Kubek zusammen.
Dass sich dann ab den 1970er-Jahren die Situation langsam zu verbessern begonnen habe, sei noch ein Indiz für die lange Verantwortungskette: Es sei vielen Beteiligten wohl bewusst gewesen, dass im Fürsorgewesen vieles schiefgelaufen ist.
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