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FAZ
Von Daniel Deckers
· Hätte das Gericht die beiden falschen Aussagen des Bischofs so gewichtet wie die Staatsanwaltschaft, hätte der Papst Tebartz-van Elst wohl aus dem Amt entfernen müssen. Nun aber richtet sich alle Aufmerksamkeit wieder auf Limburg.
Eines ist seit Montag sicher: Die Hamburger Justiz hat Papst Franziskus die Entscheidung über die Zukunft des Limburger Bischofs Tebartz-van Elst nicht abgenommen. Hätte das Amtsgericht die beiden falschen Aussagen an Eides statt nämlich so gewichtet wie die Staatsanwaltschaft und einen Strafbefehl erlassen, hätte der Vatikan den rechtskräftig verurteilten Bischof – nach bisheriger Übung – aus dem Amt entfernen müssen. Nun aber richtet sich alle Aufmerksamkeit auf ein Geschehen in Limburg, das seit Monaten unter dem Codewort „Bischofshaus“ Rätsel aufgibt.
Wie in Hamburg, so geht es auch in Limburg um das (wohlwollend formuliert) flexible Verhältnis des Geistlichen zur Wahrheit – doch nicht nur darum. Denn die absichtliche Verschleierung der Kostenexplosion und die Irreführung der Öffentlichkeit durch falsche Tatsachenbehauptungen über die Höhe der Bausumme mögen das Vertrauen in die moralische Integrität des Bischofs unwiederbringlich zerstört haben, wie Domkapitel und Diözesanversammlung einmütig feststellen. Justitiabel ist dieses Verhalten nicht – und für den Papst offensichtlich kein Grund, an Tebartz-van Elst ein Exempel zu statuieren.
Dessen Schicksal hängt am seidenen Faden einer Kommission, die bis Ende Januar alle Entscheidungswege und Verantwortungsebenen rekonstruieren soll, die bei der Beanspruchung von mindestens 31 Millionen Euro aus dem Vermögen des Bischöflichen Stuhls im Spiel waren. Bis der Papst entscheidet, dürfte es Frühjahr werden. Weitere Monate könnten vergehen, ehe die Limburger Staatsanwaltschaft ihre Schlüsse gezogen haben wird. Diese lange Ungewissheit tut keinem der Beteiligten gut. Aber das Verfahren ist gerecht – und damit ein Beitrag zur Rechtskultur in der Kirche.
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