Bonn (kath.net/dbk)
05. August 2011
Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hat am Freitag eine Erklärung zum geplanten "Forschungsprojekt zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen im kirchlichen Bereich" veröffentlicht. In der gemeinsamen Stellungnahme von Hans Langendörfer, dem Sekretär der Bischofskonferenz, und des Direktors des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN), Christian Pfeiffer, werden nähere Details zur geplanten Studie bekanntgegeben. Im Vorfeld gab es zu dem Vorhaben der DBK einige Kritik von Priestern.
Am 13. Juli 2011 wurden zwei vom Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz beschlossene Forschungsprojekte zur wissenschaftlichen Aufarbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich der Öffentlichkeit vorgestellt. Von verschiedenen Seiten gibt es Anfragen, ob bei ihrer Durchführung dem Schutz personenbezogener Daten angemessen Rechnung getragen werde. Die Forschungsprojekte wurden von den deutschen Bischöfen auf den Weg gebracht, um die Aufarbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs zu vervollständigen und vor allem die Prävention weiter verbessern zu können. Die Forschungsarbeit bringt selbstverständlich keinen Generalverdacht gegen die Priester in unseren Bistümern zum Ausdruck, die in ihrer ganz überwältigenden Mehrheit ihrer Sendung und Arbeit vorbildlich entsprechen.
Aufgrund von Irritationen hinsichtlich des Umgangs mit daten- und personenschutzrechtlichen Fragen ist es unser Anliegen, die Eckpunkte des gemeinsam entwickelten Datenschutzkonzepts unter Bezug auf unsere Presseerklärung vom 13. Juli 2011 klar zu stellen:
1. Die Sichtung aller Personalakten erfolgt durch ein örtliches bistumsinternes Archivrechercheteam. Das Team wird vom Generalvikar des jeweiligen (Erz-) Bistums geleitet. Ihm gehört auch ein besonders geschulter externer Jurist an, der in Abstimmung mit dem jeweiligen (Erz-)Bistum vom KFN beauftragt wird.
2. Dem KFN wird bei der Erhebung der Daten aus daten- und personenschutzrechtlichen Gründen keinerlei direkter Einblick in Personalakten gewährt. Ausschließlich in den Fällen, in denen sich Angaben im Sinne des Forschungsziels finden, erfolgt vor Ort eine Auswertung der Akte mittels eines Erhebungsbogens durch die externen Juristen. Es werden keine Akten nach außen weitergegeben.
3. Die Aktenanalysebögen werden anonymisiert und codiert an das KFN weitergeleitet, das heißt, sie enthalten weder Namen noch Wohnorte und nur einen codierten Bistumsbezug.
4. Die externen Juristen müssen eine Datenschutzerklärung unterzeichnen, in der sie u.a. versichern, dass sie keinerlei aus den Akten zur Kenntnis gelangte Informationen an Dritte weiterleiten. Im Falle einer Zuwiderhandlung machen sie sich strafbar.
Das Forschungsprojekt entspricht dem allgemeinen daten- und personenschutzrechtlichen Standard bei wissenschaftlichen Forschungsprojekten. Das beschriebene Verfahren trägt unter Beachtung des Datenschutzes sowohl dem wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn als auch der Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Priester Rechnung.
05. August 2011
Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hat am Freitag eine Erklärung zum geplanten "Forschungsprojekt zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen im kirchlichen Bereich" veröffentlicht. In der gemeinsamen Stellungnahme von Hans Langendörfer, dem Sekretär der Bischofskonferenz, und des Direktors des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN), Christian Pfeiffer, werden nähere Details zur geplanten Studie bekanntgegeben. Im Vorfeld gab es zu dem Vorhaben der DBK einige Kritik von Priestern.
Am 13. Juli 2011 wurden zwei vom Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz beschlossene Forschungsprojekte zur wissenschaftlichen Aufarbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich der Öffentlichkeit vorgestellt. Von verschiedenen Seiten gibt es Anfragen, ob bei ihrer Durchführung dem Schutz personenbezogener Daten angemessen Rechnung getragen werde. Die Forschungsprojekte wurden von den deutschen Bischöfen auf den Weg gebracht, um die Aufarbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs zu vervollständigen und vor allem die Prävention weiter verbessern zu können. Die Forschungsarbeit bringt selbstverständlich keinen Generalverdacht gegen die Priester in unseren Bistümern zum Ausdruck, die in ihrer ganz überwältigenden Mehrheit ihrer Sendung und Arbeit vorbildlich entsprechen.
Aufgrund von Irritationen hinsichtlich des Umgangs mit daten- und personenschutzrechtlichen Fragen ist es unser Anliegen, die Eckpunkte des gemeinsam entwickelten Datenschutzkonzepts unter Bezug auf unsere Presseerklärung vom 13. Juli 2011 klar zu stellen:
1. Die Sichtung aller Personalakten erfolgt durch ein örtliches bistumsinternes Archivrechercheteam. Das Team wird vom Generalvikar des jeweiligen (Erz-) Bistums geleitet. Ihm gehört auch ein besonders geschulter externer Jurist an, der in Abstimmung mit dem jeweiligen (Erz-)Bistum vom KFN beauftragt wird.
2. Dem KFN wird bei der Erhebung der Daten aus daten- und personenschutzrechtlichen Gründen keinerlei direkter Einblick in Personalakten gewährt. Ausschließlich in den Fällen, in denen sich Angaben im Sinne des Forschungsziels finden, erfolgt vor Ort eine Auswertung der Akte mittels eines Erhebungsbogens durch die externen Juristen. Es werden keine Akten nach außen weitergegeben.
3. Die Aktenanalysebögen werden anonymisiert und codiert an das KFN weitergeleitet, das heißt, sie enthalten weder Namen noch Wohnorte und nur einen codierten Bistumsbezug.
4. Die externen Juristen müssen eine Datenschutzerklärung unterzeichnen, in der sie u.a. versichern, dass sie keinerlei aus den Akten zur Kenntnis gelangte Informationen an Dritte weiterleiten. Im Falle einer Zuwiderhandlung machen sie sich strafbar.
Das Forschungsprojekt entspricht dem allgemeinen daten- und personenschutzrechtlichen Standard bei wissenschaftlichen Forschungsprojekten. Das beschriebene Verfahren trägt unter Beachtung des Datenschutzes sowohl dem wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn als auch der Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Priester Rechnung.
Where angels don't dare to go
Jetzt reden wir
07. August 2011
Wir protestieren entschieden gegen die beabsichtigte pauschale Herausgabe aller Personalakten zum Zwecke eines Forschungsobjekts
Wir protestieren entschieden gegen die beabsichtigte pauschale Herausgabe aller Personalakten zum Zwecke eines Forschungsobjekts
Das Forschungskonzept des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen e.V. (KFN) für eine empirische Untersuchung des sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz sieht die Durchsicht aller Personalakten des genannten Personenkreise der letzten 65 Jahre vor.
Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz hat auf seiner 185. Sitzung am 20./21. Juni 2011 beschlossen, mit KFN einen Vertrag zu schließen, der eben dieses Vorgehen regelt.
Als Sprecher des NETZWERK KATHOLISCHER PRIESTER teilen wir das Anliegen der Bischöfe, wirksame Maßnahmen zur Verhinderung des sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen durch katholische Kleriker oder andere kirchliche Mitarbeiter zu ergreifen und gegenüber den bisherigen Opfern Entschiedenheit im Handeln zu signalisieren. Wir sind wie die Bischöfe der Meinung, daß Tätern oder Tatverdächtigen in ordentlichen Strafverfahren ihre Taten nachgewiesen werden müssen und sie durch gerichtlich festgesetzte Strafen die Konsequenzen ihres Handelns tragen sollen.
Dennoch protestieren wir entschieden gegen die beabsichtigte pauschale Herausgabe aller Personalakten zum Zwecke eines Forschungsprojektes. Denn diese stellt aus unserer Sicht einen unerlaubten Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von Priestern, Diakonen und Ordensgeistlichen dar und beschädigt nachhaltig das Vertrauensverhältnis katholischer Kleriker gegenüber ihren Bischöfen und Oberen. Wir sehen durch die geplante Maßnahme die Majorität unserer Mitbrüder einem öffentlichen Generalverdacht im Hinblick auf sexuellen Missbrauch an Minderjährigen ausgesetzt, der bisher in erster Linie durch eine oft undifferenzierte Behandlung des Themas in den Medien hervorgerufen wurde und jetzt auch durch die eigenen Vorgesetzten in der Öffentlichkeit – wenn auch ungewollt - verbreitet wird. Wir halten dies für ein falsches Signal in zweierlei Hinsicht. Erstens wird das ohnehin schwierige Thema in der vergröberten Wahrnehmung der Öffentlichkeit unzulässig pauschalisiert, und zweitens stellt die ohne Befragung und Zustimmung des Einzelnen an Dritte beschlossene Auslieferung von Persönlichkeitsdaten aus allen (!) Bereichen des klerikalen Werdegangs eine grobe Verletzung der den Bischöfen und Oberen obliegenden Fürsorgepflicht für die ihnen Untergebenen dar.
Denn unabhängig von der Frage, ob die Überlassung von personenbezogenen Daten einem massiven und den Personenschutz des Einzelnen übersteigenden und ihn so aufhebenden wissenschaftlichen Interesse dient oder nicht, liegt in der ohne die Mitwirkung des Einzelnen beschlossenen Überlassung der Personalakten mehr als nur ein - auch durch die „Klarstellung“ der Deutschen Bischofskonferenz vom 5. August 2011 keineswegs gelöstes - datenschutzrechtliches Problem. Denn außer dem aus unserer juristisch eingehend geprüften Sicht damit einhergehenden Verstoß gegen die Kirchliche Datenschutzordnung, nach der der Einzelne davor zu schützen ist, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird, entsteht auch ein ungeheuerlicher Bruch des Vertrauensverhältnisses zwischen Klerikern und ihren Bischöfen bzw. Oberen. Denn die Personalakten enthalten neben berufsbezogenen Details auch persönliche Daten aus dem privaten Umfeld eines Klerikers.
Durch das geplante Vorgehen wird der grundgesetzlich garantierte Persönlichkeitsschutz des einzelnen Klerikers, dessen Personalakte eine Vielzahl höchstpersönlicher Dokumente und Daten enthält (kirchliche Leumundszeugnisse, Werdegang, Beurteilungen etc.), grob verletzt, wenn ohne die Zustimmung des Einzelnen eine Herausgabe von personenbezogenen Daten erfolgt.
Analog haben im staatlichen Arbeitsrecht Dritte keinen Anspruch auf Herausgabe der Personalakten, und ein Arbeitgeber kann auch nicht vertraglich eine solche auf den Weg bringen. Selbst staatliche Petitionsausschüsse und Gerichte können nur dann die Vorlage der Personalakten anordnen, wenn der Arbeitnehmer zustimmt.
Im Rahmen des besonderen Treueverhältnisses zwischen dem Diözesanbischof und seinen Priestern und der Fürsorgeverpflichtung des Bischofs gemäß can. 384 des kirchlichen Gesetzbuches von 1983 (Codex Iuris Canonici – CIC) muss der Bischof Maßstäbe ansetzen, die nicht hinter den Grundsätzen des staatlichen Arbeitsrechtes bei der Behandlung der Daten einer Personalakte zurückstehen. Genau dies aber geschieht hier.
Unter der Voraussetzung daß die Deutsche Bischofskonferenz diese Beschädigung im Innenverhältnis sorgfältig gegenüber dem wissenschaftlichen Interesse abgewogen hat, aus dem heraus sie die Privatsphäre aller (!) ihrer unterstellten Kleriker Dritten überläßt, müssen wir feststellen, daß diese Interessenabwägung zweifelsohne in der breiten Öffentlichkeit den Eindruck hinterläßt, die Deutsche Bischofskonferenz unterstelle durch die Gewährung von Akteneinsicht ohne Einwilligung des Einzelnen alle Priester, Diakone und Ordensangehörige in ihrem Jurisdiktionsbereich dem Generalverdacht von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen.
Das NETZWERK KATHOLISCHER PRIESTER wendet sich mit Entschiedenheit gegen das juristisch wie menschlich höchst bedenkliche Vorgehen der Deutschen Bischöfe. Denn für die Zukunft des Priesterberufes und des Diakonats in Deutschland ist es aus unserer Sicht unerläßlich, den Zusammenhalt zwischen den Bischöfen und den ihnen anvertrauten Klerikern zu stärken. Die – wenn auch nur mißverständliche - Stellung aller Geistlichen unter den Generalverdacht der tatsächlichen oder potentiellen Mißbrauchstäterschaft durch die ungenehmigte Überlassung aller Personalakten, wirft jedoch einen tiefen Graben zwischen den Bischöfen und ihren engsten Mitarbeitern auf.
Zahlreiche Anfragen und Beschwerden von Mitbrüdern bestärken uns, diese Kritik am Vorgehen der Bischöfe – ungeachtet unseres gelobten Gehorsams gegenüber den jeweiligen Autoritäten – mit Entschiedenheit vorzutragen.
Denn es ist aus unserer Sicht ein fataler Irrtum, zu glauben, das Joch der Schuld und der Sünde in der Kirche durch öffentlichkeitswirksame Projekte wie das Forschungsprojekt des KFN abzuwenden, das eher geeignet ist, den Klerikerstand als Ganzen der öffentlichen Verfolgung preiszugeben, als ihm zu einer neuen Vertrauensbasis zu verhelfen. Auch das zu erwartende positive Ergebnis, daß die Mehrheit der Kleriker unbescholten ist, wird keinesfalls die im Vorfeld ausgelöste Welle an durch die Bischöfe selbst materialiter verursachten Generalverdächtigungen überwiegen.
Wir sind erschüttert über den aus dem geplanten Vorgehen sprechenden Mangel an Vertrauen zu uns Priestern und über die damit einhergehende offensichtliche Hilflosigkeit unserer Bischöfe, denen wir unser Geschick bei der Weihe buchstäblich in die Hand gegeben haben, uns in der Öffentlichkeit vor pauschalen Inkriminierungen zu bewahren. Schon die Tatsache, daß unsere Persönlichkeitsrechte durch das Ignorieren unserer zum Vorhaben notwendigen Zustimmung verletzt werden, belegt, daß sich im Miteinander zwischen Bischöfen und Klerikern in der katholischen Kirche Deutschlands einiges ändern muß, will man den Priesterberufungen noch eine Zukunft schenken.
Wir bitten daher die Deutschen Bischöfe in aller Form ihr Vorgehen zu überdenken und von den bisherigen Planungen Abstand zu nehmen.
Für das NETZWERK KATHOLISCHER PRIESTER das Sprechergremium
Pfr. Dr. Guido Rodheudt, Pfr. Hendrick Jolie, Pfr. Uwe Winkel
Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz hat auf seiner 185. Sitzung am 20./21. Juni 2011 beschlossen, mit KFN einen Vertrag zu schließen, der eben dieses Vorgehen regelt.
Als Sprecher des NETZWERK KATHOLISCHER PRIESTER teilen wir das Anliegen der Bischöfe, wirksame Maßnahmen zur Verhinderung des sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen durch katholische Kleriker oder andere kirchliche Mitarbeiter zu ergreifen und gegenüber den bisherigen Opfern Entschiedenheit im Handeln zu signalisieren. Wir sind wie die Bischöfe der Meinung, daß Tätern oder Tatverdächtigen in ordentlichen Strafverfahren ihre Taten nachgewiesen werden müssen und sie durch gerichtlich festgesetzte Strafen die Konsequenzen ihres Handelns tragen sollen.
Dennoch protestieren wir entschieden gegen die beabsichtigte pauschale Herausgabe aller Personalakten zum Zwecke eines Forschungsprojektes. Denn diese stellt aus unserer Sicht einen unerlaubten Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von Priestern, Diakonen und Ordensgeistlichen dar und beschädigt nachhaltig das Vertrauensverhältnis katholischer Kleriker gegenüber ihren Bischöfen und Oberen. Wir sehen durch die geplante Maßnahme die Majorität unserer Mitbrüder einem öffentlichen Generalverdacht im Hinblick auf sexuellen Missbrauch an Minderjährigen ausgesetzt, der bisher in erster Linie durch eine oft undifferenzierte Behandlung des Themas in den Medien hervorgerufen wurde und jetzt auch durch die eigenen Vorgesetzten in der Öffentlichkeit – wenn auch ungewollt - verbreitet wird. Wir halten dies für ein falsches Signal in zweierlei Hinsicht. Erstens wird das ohnehin schwierige Thema in der vergröberten Wahrnehmung der Öffentlichkeit unzulässig pauschalisiert, und zweitens stellt die ohne Befragung und Zustimmung des Einzelnen an Dritte beschlossene Auslieferung von Persönlichkeitsdaten aus allen (!) Bereichen des klerikalen Werdegangs eine grobe Verletzung der den Bischöfen und Oberen obliegenden Fürsorgepflicht für die ihnen Untergebenen dar.
Denn unabhängig von der Frage, ob die Überlassung von personenbezogenen Daten einem massiven und den Personenschutz des Einzelnen übersteigenden und ihn so aufhebenden wissenschaftlichen Interesse dient oder nicht, liegt in der ohne die Mitwirkung des Einzelnen beschlossenen Überlassung der Personalakten mehr als nur ein - auch durch die „Klarstellung“ der Deutschen Bischofskonferenz vom 5. August 2011 keineswegs gelöstes - datenschutzrechtliches Problem. Denn außer dem aus unserer juristisch eingehend geprüften Sicht damit einhergehenden Verstoß gegen die Kirchliche Datenschutzordnung, nach der der Einzelne davor zu schützen ist, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird, entsteht auch ein ungeheuerlicher Bruch des Vertrauensverhältnisses zwischen Klerikern und ihren Bischöfen bzw. Oberen. Denn die Personalakten enthalten neben berufsbezogenen Details auch persönliche Daten aus dem privaten Umfeld eines Klerikers.
Durch das geplante Vorgehen wird der grundgesetzlich garantierte Persönlichkeitsschutz des einzelnen Klerikers, dessen Personalakte eine Vielzahl höchstpersönlicher Dokumente und Daten enthält (kirchliche Leumundszeugnisse, Werdegang, Beurteilungen etc.), grob verletzt, wenn ohne die Zustimmung des Einzelnen eine Herausgabe von personenbezogenen Daten erfolgt.
Analog haben im staatlichen Arbeitsrecht Dritte keinen Anspruch auf Herausgabe der Personalakten, und ein Arbeitgeber kann auch nicht vertraglich eine solche auf den Weg bringen. Selbst staatliche Petitionsausschüsse und Gerichte können nur dann die Vorlage der Personalakten anordnen, wenn der Arbeitnehmer zustimmt.
Im Rahmen des besonderen Treueverhältnisses zwischen dem Diözesanbischof und seinen Priestern und der Fürsorgeverpflichtung des Bischofs gemäß can. 384 des kirchlichen Gesetzbuches von 1983 (Codex Iuris Canonici – CIC) muss der Bischof Maßstäbe ansetzen, die nicht hinter den Grundsätzen des staatlichen Arbeitsrechtes bei der Behandlung der Daten einer Personalakte zurückstehen. Genau dies aber geschieht hier.
Unter der Voraussetzung daß die Deutsche Bischofskonferenz diese Beschädigung im Innenverhältnis sorgfältig gegenüber dem wissenschaftlichen Interesse abgewogen hat, aus dem heraus sie die Privatsphäre aller (!) ihrer unterstellten Kleriker Dritten überläßt, müssen wir feststellen, daß diese Interessenabwägung zweifelsohne in der breiten Öffentlichkeit den Eindruck hinterläßt, die Deutsche Bischofskonferenz unterstelle durch die Gewährung von Akteneinsicht ohne Einwilligung des Einzelnen alle Priester, Diakone und Ordensangehörige in ihrem Jurisdiktionsbereich dem Generalverdacht von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen.
Das NETZWERK KATHOLISCHER PRIESTER wendet sich mit Entschiedenheit gegen das juristisch wie menschlich höchst bedenkliche Vorgehen der Deutschen Bischöfe. Denn für die Zukunft des Priesterberufes und des Diakonats in Deutschland ist es aus unserer Sicht unerläßlich, den Zusammenhalt zwischen den Bischöfen und den ihnen anvertrauten Klerikern zu stärken. Die – wenn auch nur mißverständliche - Stellung aller Geistlichen unter den Generalverdacht der tatsächlichen oder potentiellen Mißbrauchstäterschaft durch die ungenehmigte Überlassung aller Personalakten, wirft jedoch einen tiefen Graben zwischen den Bischöfen und ihren engsten Mitarbeitern auf.
Zahlreiche Anfragen und Beschwerden von Mitbrüdern bestärken uns, diese Kritik am Vorgehen der Bischöfe – ungeachtet unseres gelobten Gehorsams gegenüber den jeweiligen Autoritäten – mit Entschiedenheit vorzutragen.
Denn es ist aus unserer Sicht ein fataler Irrtum, zu glauben, das Joch der Schuld und der Sünde in der Kirche durch öffentlichkeitswirksame Projekte wie das Forschungsprojekt des KFN abzuwenden, das eher geeignet ist, den Klerikerstand als Ganzen der öffentlichen Verfolgung preiszugeben, als ihm zu einer neuen Vertrauensbasis zu verhelfen. Auch das zu erwartende positive Ergebnis, daß die Mehrheit der Kleriker unbescholten ist, wird keinesfalls die im Vorfeld ausgelöste Welle an durch die Bischöfe selbst materialiter verursachten Generalverdächtigungen überwiegen.
Wir sind erschüttert über den aus dem geplanten Vorgehen sprechenden Mangel an Vertrauen zu uns Priestern und über die damit einhergehende offensichtliche Hilflosigkeit unserer Bischöfe, denen wir unser Geschick bei der Weihe buchstäblich in die Hand gegeben haben, uns in der Öffentlichkeit vor pauschalen Inkriminierungen zu bewahren. Schon die Tatsache, daß unsere Persönlichkeitsrechte durch das Ignorieren unserer zum Vorhaben notwendigen Zustimmung verletzt werden, belegt, daß sich im Miteinander zwischen Bischöfen und Klerikern in der katholischen Kirche Deutschlands einiges ändern muß, will man den Priesterberufungen noch eine Zukunft schenken.
Wir bitten daher die Deutschen Bischöfe in aller Form ihr Vorgehen zu überdenken und von den bisherigen Planungen Abstand zu nehmen.
Für das NETZWERK KATHOLISCHER PRIESTER das Sprechergremium
Pfr. Dr. Guido Rodheudt, Pfr. Hendrick Jolie, Pfr. Uwe Winkel
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