20.05.2010
Focus on Line
Wer als Dritter von einem sexuellen Missbrauch erfährt, soll auch weiterhin nicht gesetzlich zur Anzeige verpflichtet sein. Wie Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger am Donnerstag mitteilte, ist dies das erste Ergebnis der Arbeitgruppe des Runden Tisches gegen Kindesmissbrauch, der sich mit strafrechtlichen Fragen auseinandersetzt.
Die FDP-Ministerin sagte, dies sei Konsens unter den rund 70 Teilnehmern in ihrem Haus gewesen. Mit dem Verzicht auf einen neuen Straftatbestand soll vor allem den Opfern Zeit und Gelegenheit bleiben, sich einer Vertrauensperson mitzuteilen. Ihnen soll es erspart werden, sofort mit einer Anzeige durch ihre Vertrauensperson rechnen zu müssen.
In dieser ersten Sitzung der Justiz-Arbeitsgruppe sei es vor allem um die Stellung des Opfers im Zusammenhang mit Verfahren und Ermittlungen gegangen, sagte die Justizministerin. Zu dem Gremium gehören Wissenschaftler, Vertreter der Kirchen, der Justiz und der Politik sowie Repräsentanten von Opfer-, Sport-, Schul-, Familien- und Jugendverbänden.
Politisch brisante Themen wie die Entschädigung für Missbrauchsopfer und Verlängerung von Verjährungsfristen sind in der Runde noch nicht im Detail besprochen worden. Leutheusser-Schnarrenberger kündigte die nächste Sitzung ihrer Arbeitsgruppe für Mitte Juli an. Sie sprach von einer hervorragenden, sachlichen Diskussion.
Der Runde Tisch unter Leitung der Ministerinnen für Justiz, Familie und Bildung hatte erstmals im April getagt und will im September erste Ergebnisse seiner Arbeitsgruppen erörtern. Das Gremium war eingerichtet worden nach skandalösen Enthüllungen von Übergriffen und Missbrauch in kirchlichen und staatlichen Schulen und Einrichtungen.
Eine strafrechtliche Verfolgung der Taten ist wegen Verjährung in vielen Fällen nicht mehr möglich.
Der Runde Tisch soll nun das Geschehene aufarbeiten und Wege finden, Kinder in Zukunft vor sexuellen Missbrauch besser zu schützen.
Arbeitsgruppen unter Leitung des Familien- und des Bildungsministeriums befassen sich unter anderem mit verschärften Anforderungen an Erzieher und Jugendbetreuer und einer gezielteren Ausbildung von Ärzten.
Die von der Bundesregierung eingesetzte Beauftragte, die SPD-Politikerin Christine Bergmann, soll vor allem als Anlaufstelle für Betroffene fungieren.
Wie Leutheusser-Schnarrenberger sagte, erhofft die Justiz-Arbeitsgruppe sich von Bergmann auch Erkenntnisse zur Entschädigungsfrage.
gxs/apn
Focus on Line
Wer als Dritter von einem sexuellen Missbrauch erfährt, soll auch weiterhin nicht gesetzlich zur Anzeige verpflichtet sein. Wie Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger am Donnerstag mitteilte, ist dies das erste Ergebnis der Arbeitgruppe des Runden Tisches gegen Kindesmissbrauch, der sich mit strafrechtlichen Fragen auseinandersetzt.
Die FDP-Ministerin sagte, dies sei Konsens unter den rund 70 Teilnehmern in ihrem Haus gewesen. Mit dem Verzicht auf einen neuen Straftatbestand soll vor allem den Opfern Zeit und Gelegenheit bleiben, sich einer Vertrauensperson mitzuteilen. Ihnen soll es erspart werden, sofort mit einer Anzeige durch ihre Vertrauensperson rechnen zu müssen.
In dieser ersten Sitzung der Justiz-Arbeitsgruppe sei es vor allem um die Stellung des Opfers im Zusammenhang mit Verfahren und Ermittlungen gegangen, sagte die Justizministerin. Zu dem Gremium gehören Wissenschaftler, Vertreter der Kirchen, der Justiz und der Politik sowie Repräsentanten von Opfer-, Sport-, Schul-, Familien- und Jugendverbänden.
Politisch brisante Themen wie die Entschädigung für Missbrauchsopfer und Verlängerung von Verjährungsfristen sind in der Runde noch nicht im Detail besprochen worden. Leutheusser-Schnarrenberger kündigte die nächste Sitzung ihrer Arbeitsgruppe für Mitte Juli an. Sie sprach von einer hervorragenden, sachlichen Diskussion.
Der Runde Tisch unter Leitung der Ministerinnen für Justiz, Familie und Bildung hatte erstmals im April getagt und will im September erste Ergebnisse seiner Arbeitsgruppen erörtern. Das Gremium war eingerichtet worden nach skandalösen Enthüllungen von Übergriffen und Missbrauch in kirchlichen und staatlichen Schulen und Einrichtungen.
Eine strafrechtliche Verfolgung der Taten ist wegen Verjährung in vielen Fällen nicht mehr möglich.
Der Runde Tisch soll nun das Geschehene aufarbeiten und Wege finden, Kinder in Zukunft vor sexuellen Missbrauch besser zu schützen.
Arbeitsgruppen unter Leitung des Familien- und des Bildungsministeriums befassen sich unter anderem mit verschärften Anforderungen an Erzieher und Jugendbetreuer und einer gezielteren Ausbildung von Ärzten.
Die von der Bundesregierung eingesetzte Beauftragte, die SPD-Politikerin Christine Bergmann, soll vor allem als Anlaufstelle für Betroffene fungieren.
Wie Leutheusser-Schnarrenberger sagte, erhofft die Justiz-Arbeitsgruppe sich von Bergmann auch Erkenntnisse zur Entschädigungsfrage.
gxs/apn
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