Fankfurter Algemeine
30. April 2010
Wer hauptberuflich oder ehrenamtlich mit Minderjährigen arbeitet, muss ab dem 1. Mai ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Darin sollen nicht nur schwere Sexualstraftaten aufgenommen werden, sondern auch geringfügigere Strafen etwa wegen der Verbreitung von Kinderpornographie oder Exhibitionismus.
Zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch muss vom 1. Mai an jeder, der beruflich oder ehrenamtlich Minderjährige betreut, erzieht oder ausbildet, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, wenn der Arbeitgeber das verlangt. Das teilte das Bundesjustizministerium am Freitag in Berlin mit.
Zusätzlich zum bereits geltenden Recht, wonach im Führungszeugnis Verurteilungen wegen bestimmter schwerer Sexualstraftaten erfasst werden, werden im erweiterten Führungszeugnis auch geringfügigere Strafen etwa wegen der Verbreitung von Kinderpornographie oder Exhibitionismus aufgenommen.
Bislang erhielten Arbeitgeber von solchen Verurteilungen durch ein Führungszeugnis keine Kenntnis.
Das erweiterte Führungszeugnis könne verhindern, dass einschlägig vorbestrafte Bewerber als Erzieher im Kindergarten, als Schulbusfahrer, Bademeister, Sporttrainer oder Mitarbeiter im Jugendamt beschäftigt werden, erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Die Kinder- und Jugendarbeit sei ein besonders sensibler Bereich, den leider auch pädophil veranlagte Menschen bewusst als Arbeitsplatz auswählten. Jetzt komme es darauf an, dass sich die betroffenen Arbeitgeber auch tatsächlich die erweiterten Führungszeugnisse vorlegen lassen, appellierte die Ministerin.
Bei der öffentlichen Jugendhilfe könne es zudem sinnvoll sein, eine Vorlage des Führungszeugnisses zur Pflicht zu machen. Im Bundeszentralregister wurden bislang nur Strafen über 90 Tagessätze oder drei Monate Gefängnis festgehalten. Im erweiterten Führungszeugnis werden nun auch Strafen für Sexualdelikte erfasst, die unter diesen Grenzen liegen. So sollen Arbeitgeber Menschen mit bestimmten Vorstrafen besser von Minderjährigen fernhalten können.
Das Bundeszentralregistergesetz regelt, dass jeder Bundesbürger über 14 Jahren ein Führungszeugnis bekommen kann. Die Neuregelung gilt für Schulen und Kitas, aber auch für andere Berufsgruppen, die viel mit Minderjährigen zu tun haben - zum Beispiel Schulbusfahrer, Bademeister und Leiter von Freizeitgruppen. Die Arbeitgeber entscheiden aber selbst, ob sie so ein erweitertes Führungszeugnis verlangen. So wollen einige Bundesländer von angehenden Lehrern diese Auskunft einfordern, andere aber nicht.
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