zaterdag, december 11, 2010

„Schwarze Pädagogik“ Tabula rasa am Runden Tisch

Frankfurter Allgemeine
Von Reinhard Bingener, Frankfurt
9-12-2010

Ein politisches Experiment des Bundestages geht zu Ende: der Runde Tisch zur Heimerziehung. Die moralische Pflicht scheint die Herzen von Bund, Kirchen und Ländern zu öffnen - beim Öffnen der Taschen tut man sich schwerer.

Zwei Jahre Zeit hat sich der Runde Tisch Heimerziehung mit Vertretern von Bund, Ländern, Kirchen, freien Trägern und Betroffenen genommen, um die Folgen der sogenannten schwarzen Pädagogik der Nachkriegszeit in den Heimen für Kinder und Jugendliche in Westdeutschland aufzuarbeiten.

Es geht um etwa 800.000 Menschen, die in ihren frühen Lebensjahren einem Heimwesen ausgeliefert waren, das oft auf Arbeitszwang und Misshandlung beruhte - sowie der fortwährenden Bedrohung, in eine noch schlimmere Einrichtung weitergereicht zu werden. Viele Kinder haben in den Heimen zwar durchaus auch Zuneigung und Fürsorge erfahren, doch nicht wenige leiden bis heute unter den Folgen einer lieblosen Erziehung in einem Heimsystem, das ihnen Bildungschancen nahm, statt sie zu eröffnen.

Der Bund sträubt sich, von „gesamtgesellschaftlicher Verantwortung“ zu sprechen
An diesem Donnerstag beginnen die finalen Beratungen über den Abschlussbericht, den die Moderatorin des Runden Tisches, die frühere Bundestagsvizepräsidentin Antje Vollmer (Grüne), am kommenden Montag vorstellen will und der später dem Deutschen Bundestag übergeben werden soll. Eigentlich war der Abschlussbericht auf der vergangenen Sitzung bereits in weiten Teilen formuliert, doch eine Nachfrist für kleinere Korrekturen wurde gleich von mehreren Seiten genutzt, um noch einmal kräftig am Tischtuch zu zerren - so stark, dass nun völlig offen ist, welches Ergebnis am Montag präsentiert werden wird.

Im Kern geht es bei dem Gerangel um die Summen, die der Gesetzgeber, die damalige Heimaufsicht und die Träger, also Bund, Länder und Kirchen, zu zahlen bereit sind. Der Bund etwa sträubt sich dagegen, von einer „gesamtgesellschaftlichen Verantwortung“ für das Heimsystem zu sprechen - dann fiele die Verantwortung vor allem auf den Gesetzgeber zurück.

Länder müssen handeln
Etwas anders liegen die Interessen der Kirchen: Sie stehen in der Öffentlichkeit nach den Enthüllungen über sexuellen Missbrauch unter moralischem Erwartungsdruck. Entsprechend hoch ist ihr Interesse an einer Einigung, die nach ihrem Willen nicht nur die Übernahme von Therapiekosten, sondern auch indirekte finanzielle Leistungen, etwa einen Rentenzuschuss, enthalten könnte. Allerdings wollen sie die finanzielle Last - zur Debatte steht derzeit eine Gesamtsumme von etwa 100 Millionen Euro - keinesfalls alleine tragen, sondern diese ähnlich wie der Bund gedrittelt sehen.

Das Heft des Handelns liegt deshalb bei den Ländern, die am Runden Tisch durch einen Vertreter aus Schleswig-Holstein und Staatssekretär Klaus Schäfer aus Nordrhein-Westfalen vertreten sind, dem die Abstimmung der Länderinteressen obliegt. Einige von der Union regierte Bundesländer - vor allem Bayern und Hessen und mit Abstrichen auch Baden-Württemberg - wollen sich jedoch auf keine Zusagen oder auch nur Absichtserklärungen einlassen. Kühl wird etwa aus dem Münchner Ministerium von Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) beschieden, dass die beiden Ländervertreter am Runden Tisch kein „die anderen Bundesländer bindendes Mandat“ hätten. Erst müsse sich der Bundestag mit dem Abschlussbericht des Runden Tisches beschäftigen - dann erst könne die „Willensbildung der Bundesländer“ erfolgen, ob „eine etwaige Beteiligung“ der Länder an einem Entschädigungsfonds möglich ist. Und da sich kein Land aus der Deckung wagen will, wenn nicht alle anderen auch mitziehen, spricht vieles dafür, dass die harte Haltung der Bayern bei den abschließenden Verhandlungen auch die Position aller elf westdeutschen Länder sein wird.

Wüsten Beschimpfungen ausgesetzt
Die entscheidenden Verhandlungen würden somit auf 2011 verlegt und dann ohne die Betroffenen erfolgen. Dem bislang einmaligen politischen Experiment eines vom Bundestag eingesetzten Tisches, der auf Freiwilligkeit und moralischer Selbstverpflichtung beruht, droht der Tod durch Verfahren.

Die drei Vertreter der Betroffenen am Runden Tisch fühlen sich bereits jetzt persönlich hintergangen: „Für mich waren die zwei Jahre ein Full-Time-Job“, klagt etwa Sonja Djurovic, die fünf Jahre in einem fränkischen Kinderheim als Näherin arbeiten musste. Sie könne es kaum ertragen, wenn der Runde Tisch ohne greifbares Ergebnis als „Alibi-Veranstaltung“ endete.

Für die drei früheren Heimkinder, die sich am Runden Tisch engagieren, wäre ein Abschlussbericht ohne eine absehbare Klärung der Entschädigungsfrage doppelt bitter, denn sie hatten sich im vergangenen Jahr vom „Verein Ehemaliger Heimkinder“ losgesagt und stehen seitdem zwischen allen Stühlen. Der Verein war damals in die Fänge einer kirchenfeindlichen Stiftung geraten und ließ sich von Michael Witti, einem wegen der Veruntreuung von Mandantengeldern früherer jüdischer Getto-Insassen verurteilten Juristen, beraten. Witti forderte damals im Namen der Heimkinder 25 Milliarden Euro - eine Mondsumme ohne jede Aussicht auf Erfolg. Doch seit sich die drei Heimkinder am Runden Tisch weigerten, sich mit Witti gemein zu machen, sehen sie sich ähnlich wie die Moderatorin Antje Vollmer wüsten Beschimpfungen ausgesetzt.

Alle Taten straf- und zivilrechtlich verjährtUnter diesem Druck fordern die in Verhandlungen unerfahrenen drei Heimkinder nun monatlich 300 Euro für die früheren Heimkinder oder wahlweise eine Einmalzahlung von 54.000 Euro, ohne dass dafür eine individuelle Prüfung der Folgeschäden vorgenommen werden soll. Zwei Milliarden Euro könnte das kosten, rechnet man bei Bund, Kirchen und Ländern. Auch dies ist eine Summe, die von den potentiellen Gebern rundheraus abgelehnt wird. Zwar sollen frühere Heimkinder in Irland im Schnitt etwa 75.000 Euro als Entschädigung erhalten haben, doch in Deutschland wird es politisch nicht opportun sein, dass einstige NS-Zwangsarbeiter - sie erhielten zwischen 2500 und 7500 Euro - weniger Entschädigung bekamen als die ehemaligen Heimkinder bekommen könnten.

Und nach Lage der Dinge haben die Heimkinder keine Möglichkeit, ihre Ansprüche auf rechtlichem Weg geltend zu machen, weil alle Taten straf- wie auch zivilrechtlich verjährt sind. Die Geber können die Bedingungen also diktieren. Auch wenn die Unzufriedenheit der Heimkinder programmiert scheint - für sie wäre es schon ein Erfolg, wenn es für Heimkinder nach einer Einzelfallprüfung Leistungen von rund 4000 Euro geben könnte.

Text: F.A.Z.

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