maandag, december 12, 2011

Georg Kerkhoff

„Dem Bistum liegen keine Erkenntnisse vor, dass Pfarrer Kerkhoff während seiner Pfarrtätigkeit Minderjährige missbraucht hat."(2010)

Er erhalte eine Unterstutzung von 1100 Euro monatlich, wie bei suspendierten Priestern ublich. Das Bistum beteilige sich allerdings nicht an den Anwaltskosten. (2010)

«Die Problematik wird kirchlicherseits viel ernster genommen als früher. Jeder Verdachtsfall wird konsequent geprüft und verfolgt»


6-12-2011

Aachener Nachrichten

Aachen. Das Bistum Aachen hat erstmals eingestanden, im Fall des wegen sexuellen Missbrauchs angeklagten Pfarrers K. falsch gehandelt zu haben.

«Man hätte anders reagieren müssen, als wir es 2003 und 2007 getan haben», sagte Bistumssprecher Franz Kretschmann am Montag auf Anfrage unserer Zeitung. 2003 hatte das Bistum erstmals Hinweise darauf erhalten, dass im Pfarrhaus in Nettetal etwas nicht stimmte. K. war zwischen 2002 und 2006 Pfarrer der dortigen katholischen Gemeinde. 2007 dann wurde er in eine deutschsprachige Exilgemeinde nach Johannesburg/Südafrika versetzt.

In seiner Zeit in Nettetal hatte es nicht nur Gerüchte darüber gegeben, dass Pfarrer K. regelmäßig Minderjährige in seine Sauna im Pfarrhaus mitgenommen habe. Zwar bekräftigte das Bistum Aachen am Dienstag, 2003 einen anonymen Brief dieses Inhaltes bekommen zu haben.

Belegbare Hinweise auf ein justiziables Fehlverhalten des Pfarrers habe es aber nicht gegeben. Allerdings hatte ein früherer Nettetaler Kaplan den Leiter der Hauptabteilung Pastoralpersonal des bischöflichen Generalvikariats, Pfarrer Heiner Schmitz, darüber informiert, «dass sich K.s Lebensweise nicht mit der eines Priesters vereinbaren lasse», wie Schmitz anlässlich einer Podiumsdiskussion in Viersen kürzlich sagte. Überdies berichtete auch der frühere Kaplan in einem persönlichen Gespräch am 23. April 2003 von K.s Saunagängen mit Minderjährigen - woran sich Schmitz aber nicht mehr erinnern kann.

«Seltsam»: keine Auslieferung

Ein Krefelder Gericht hat unterdessen einen internationalen Haftbefehl gegen Pfarrer K. erlassen, über das Außenministerium wurde ein Auslieferungsantrag gestellt. K. soll sich derzeit immer noch in Südafrika aufhalten, wo er wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger vor Gericht steht. Dass er noch nicht ausgeliefert wurde, hält die Staatsanwaltschaft Krefeld für «seltsam».


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