12.03.2010 Justizministerin erneuert Forderung nach mehr Zusammenarbeit
Berlin (dpa) - Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger erneut im Zusammenhang mit Missbrauchsfällen ihre Forderung nach engerer Zusammenarbeit der Kirche mit der Justiz. In der Vergangenheit seien Staatsanwaltschaften in zu wenigen Fällen eingeschaltet worden, sagte die Ministerin in der ZDF-Sendung «Maybrit Illner». Die derzeit noch gültige Richtlinie der Deutschen Bischofskonferenz aus dem Jahr 2002 «zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche» müsse geändert werden. In den Richtlinien gibt es keine Anzeigepflicht.
Umgang mit Missbrauch
Fokus Online Panorama
11.03.2010, 18:29
Die Bayerische Staatsregierung wirft der katholischen Kirche vor, in der Vergangenheit die Meldepflicht von Missbrausfällen „bewusst unterlaufen“ zu haben. Derweil wurden neue Fälle von sexuellen Übergriffen bekannt.
Der bayerische Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU) rief die Kirche dazu auf, in Missbrauchsfällen künftig die Meldepflichten konsequent einzuhalten. “Wir haben leider erlebt, dass in der Vergangenheit kircheninterne Meldepflichten und die Vorschriften der Schulaufsicht, Straftatbestände sofort zu melden, bewusst unterlaufen wurden“, sagte Spaenle der „Passauer Neuen Presse“.
Warnung vor „pauschalen Schuldzuweisungen“
In der Missbrauchsaffäre insgesamt gehe es ihm darum, „dass wir konsequent auf eine Null-Toleranz-Strategie setzen“, erklärte der Minister weiter. Trotz der „Häufung der Fälle in kirchlichen Einrichtungen“ warnte Spaenle vor „pauschalen Schuldzuweisungen gegenüber kirchlichen Mitarbeitern oder kirchlichen Trägern“.
Der FDP-Politiker Max Stadler verwies im ZDF darauf, dass in der Vergangenheit Missbrauchsfälle nicht ans Licht gekommen seien. Der FDP-Politiker äußerte die Hoffnung, dass die aktuelle Debatte auch eine präventive Wirkung habe. Diese ergebe sich jedoch auch aus einer Strafverfolgung – „und die ist in der Vergangenheit nicht rechtszeitig in die Wege geleitet worden“.
Zwei Runde Tische zum Thema Missbrauch
Stadler erklärte außerdem, dass es zum Thema Missbrauch zwei Runde Tische gebe, da auch zwei unterschiedliche Bereiche bearbeitet werden sollen: „Die Ministerinnen Schavan und Schröder wollen vor allem über Prävention sprechen. Bei uns geht es um juristische Fragen.“
Themen am Runden Tisch des Bundesjustizministeriums seien etwa die schnellere Durchsetzbarkeit des staatlichen Strafanspruches und die Möglichkeit einer Entschädigung für die Opfer.
Das Justizministerin habe dazu den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, zu einem Gespräch für den 25. März eingeladen. Zollitsch habe dies bislang nicht ausgeschlagen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte der Kirche vorgeworfen, sie habe die Aufklärung von Missbrauchsfällen in ihren Einrichtungen nur zögerlich vorangetrieben. Dies führte zu Spannungen zwischen Kirche und Ministerium.
Man habe trotzdem die Erwartung, dass es zu dem Gespräch kommen werde, „auch wenn die Bischöfe bereits angekündigt haben, nur an dem anderen Runden Tisch teilnehmen zu wollen“.
Zur Verlängerung der Verjährungsfristen werde man sehr rasch eine Gesetzesvorlage unterbreiten. „Die Gesetze werden noch vor der Sommerpause von uns auf den Weg gebracht. Bundestag und Bundesrat müssen dann entscheiden“, sagte Stadler weiter.
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(Leipziger Volkszeitung DDR heim)
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