donderdag, februari 23, 2012

Abdij Mehrerau „Für mich war es auch selbstverständlich für das Opfer sämtliche entstehende Fahrtkosten zu übernehmen"


Bei der Einrichtung der (Klasnic-)Kommission ging es darum„Opfern möglicher Weise jahrelange juristische Auseinandersetzungen und Prozesse mit psychiatrischen Begutachtungen und unsicherem Ausgang zu ersparen. Zudem müssen im österreichischen Rechtssystem die Kläger bei Einbringung einer Klage, sofern sie keine Verfahrenshilfe erhalten, Gerichtsgebühren in beträchtlicher Höhe hinterlegen.“


Der heute 57-Jährige war in den 1960er-Jahren von einem Geistlichen mehrfach vergewaltigt worden. Die Klage auf Schmerzensgeld und Verdienstentgang ist die erste zivilrechtliche Klage eines Missbrauchsopfers, strafrechtliche Verfahren gegen den von mehreren Männern beschuldigten Geistlichen waren wegen Verjährung eingestellt worden.

Sanyai Doshi, der Anwalt des Klägers, sah das Kloster in der moralischen Pflicht, keinen Verjährungseinwand zu erheben und damit das Verfahren zu ermöglichen. Abt Anselm van der Linde verweist das Opfer in einer Aussendung jedoch, wie bereits vor der Klage, an die Klasnic-Kommission. Das Kloster sei nicht bereit, die Haftung für vorsätzliche Taten eines Ordensmitglieds zu übernehmen. In die Opferschutzkommission flossen bisher, so Pressesprecher Harald Schiffl, rund 200.000 Euro aus der Mehrerau.

B. "der vielleicht 20, 30 oder mehr Kinder missbraucht hat" war bereits 1967 einschlägig verurteilt worden, dennoch blieb er Lehrer und Erzieher. 1982, nach Bekanntwerden eines weiteren sexuellen Übergriffs, wurde er versetzt. B. arbeitete dann in Tirol als Pfarrer - auch mit Kindern.


Der Abt habe von nichts gewusst
" Unglaubwürdig", sagt der ehemalige Mehrerauer Philipp Schwärzler , der Psychologe arbeitet seit zwei Jahren für die unabhängige "Hotline für Betroffene kirchlicher Gewalt".
Das würde bedeuten, dass Altabt Kassian Lauterer seinen Nachfolger nicht über die Missbrauchsfälle informiert hätte.

....> artikel Jutta Berger, DER STANDARD, Printausgabe, 22.2.2012

PRESSEINFORMATION

(Bregenz, 21.02.2012) Die Abtei Mehrerau hat gestern, 20.02.2012, fristgerecht die Beantwortung der Klage eines Opfers von sexuellem Missbrauch bei Gericht eingebracht.
Generell stellt Abt Anselm van der Linde dazu fest: „Um den Opfern des oft jahrzehntelang zurückliegenden und dadurch juristisch verjährten Missbrauchs auf alle Fälle eine Entschädigungszahlung zu ermöglichen, wurde von der Bischofskonferenz die Opferschutzkommission eingerichtet. Dort werden Opfer unabhängig, sensibel und diskret beraten und unterstützt. Und es werden in möglichst kurzer Zeit Entschädigungen und Therapiekosten ausbezahlt.“


Kloster nimmt seine Verantwortung wahr

Abt Anselm verweist darauf, dass die Opferschutzkommission nach dem Verursacherprinzip verfährt und die zugesprochenen Entschädigungssummen von den Tätern bzw. den Diözesen, Organisationen oder Orden an die Kommission refundiert werden müssen. „Wir nehmen auch in dieser Hinsicht unsere Verantwortung wahr und sorgen für Entschädigung der Opfer.“
Bei der Einrichtung der Kommission ging es darum „Opfern möglicher Weise jahrelange juristische Auseinandersetzungen und Prozesse mit psychiatrischen Begutachtungen und unsicherem Ausgang zu ersparen. Zudem müssen im österreichischen Rechtssystem die Kläger bei Einbringung einer Klage, sofern sie keine Verfahrenshilfe erhalten, Gerichtsgebühren in beträchtlicher Höhe hinterlegen.“
Die Opferschutzkommission wurde auch eingerichtet, dass Opfer und ihre Perspektive und ihr Leiden nicht mehr ausgeblendet werden.
Seit 2010 Kontakt mit dem Opfer – intensiver Rat sich an die Opferschutzkommission zu wenden

Seit 2010 gab es von Seiten des Klosters mit dem Opfer mehrfach Kontakt. „Ich habe in einem persönlichen Gespräch und auch schriftlich meine tiefe Betroffenheit über das Leid, das dem Opfer angetan wurde, zum Ausdruck gebracht und, sofern dies möglich ist, um Vergebung gebeten,“ so Abt Anselm, der berichtet, dass er dem Opfer eindringlich und intensiv empfohlen hat, sich direkt an die Opferschutzkommission zu wenden. Abt Anselm: „Für mich war es auch selbstverständlich für das Opfer sämtliche entstehende Fahrtkosten zu übernehmen. Mein Wunsch war, dass ihm bei der Kommission rasch, verantwortungsvoll und unbürokratisch geholfen wird. Dieser Weg steht dem Opfer über die Ombudsstelle in Feldkirch immer noch offen.“

In der Klagebeantwortung wird festgestellt, dass keine Haftung des Klosters nach § 1313a ABGB für vorsätzliches Handeln einzelner Mitglieder besteht und die Taten aus juristischer Sicht verjährt sind.

Anselm van der Linde
Abt von Wettingen-Mehrerau


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