Anlaufstelle Heimerziehung
• Zwischen dem Bund, den Ländern und den Kirchen wurde inzwischen eine Verwaltungsvereinbarung zur Einrichtung des Fonds für Opfer von Unrecht und Misshandlungen in der Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den 1950er bis 1970er Jahren erarbeitet. Diese Vereinbarung bildet die Grundlage für die Schaffung einer zentralen Stelle zur Auszahlung von beantragten Leistungen.
• Auf Länderebene laufen die Vorbereitungen zur Einrichtung der regionalen Anlaufstellen, über die die Antragstellung erfolgen soll.
Dazu wurden, mit Beteiligung Ehemaliger Heimkinder, Anforderungen an diese Anlauf- und Beratungsstellen bereits festgelegt.
Ebenfalls mit Beteiligung von Ehemaligen Heimkindern werden die Kriterien zur Vergabe von Mitteln aus dem Fonds derzeit erarbeitet.
• Die Vorbereitungen und die Erarbeitung der Kriterien sollen bis Mitte Dezember abgeschlossen sein, damit ab 2012 für Ehemalige Heimkinder in ihrer jeweiligen Region Ansprechpartner zur Antragstellung zur Verfügung stehen. Der Start des Fonds ist zum 01. Januar 2012.
Wir werden Sie spätestens Ende des Jahres über die jeweiligen Zuständigkeiten ab 2012 informieren.
Freundliche Grüße!
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