Viele Missbrauchsfälle etwa in kirchlichen Einrichtungen sind strafrechtlich schon lange verjährt. Opfer sollen nun Anspruch auf bis zu 10.000 Euro Entschädigung haben.
Die Arbeitsgruppe Justiz des Runden Tisches zur Aufarbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs hat Opfer finanzielle Hilfe in Aussicht gestellt. Pro Antragsteller sollen grundsätzlich maximal 10.000 Euro, unter anderem für Therapien, gewährt werden können. Voraussetzung soll sein, dass nicht bereits andere Stellen wie beispielsweise Krankenkassen oder die Täter selbst für Leistungen aufkommen.
Der Runde Tisch war von der Bundesregierung Anfang 2010 eingesetzt worden und tagt am 30. November zum letzten Mal. Die Entscheidung darüber, ob die Vorschläge auch so umgesetzt werden, fällt die Politik. Die Arbeitsgruppe empfiehlt ein unbürokratisches Verfahren. Antragsberechtigt sollen Opfer von Missbrauch in Institutionen und auch in Familien sein, teilte das Bundesjustizministerium nach der Abschlusssitzung der Arbeitsgruppe mit.
Vor eineinhalb Jahren waren in Deutschland zahlreiche Missbrauchsfälle bekannt geworden. Viele sind zivil- und strafrechtlich schon lange verjährt. Die Aufgabe des Runden Tisches ist es, solchen Opfern zu helfen.
Eine unabhängige, mit Experten besetzte Stelle soll über die Anträge entscheiden, die über einen Zeitraum von drei Jahren gestellt werden können. Grundsätzlich sollen die betroffenen Institutionen für ihre Fälle zahlen – unabhängig davon, ob sie sich etwas zu Schulden kommen ließen. Für Opfer familiären Missbrauchs sollen Bund und Länder aufkommen, wenn ein Täter nicht mehr belangt werden kann.
Gelder sollen an Therapiestellen gehen
Die Hilfeleistungen sollen nicht direkt an die Betroffenen gehen, sondern an die Leistungsträger, wie zum Beispiel Therapiestellen. Davon zu unterscheiden sind mögliche Entschädigungszahlungen. Sie sollen freiwillig und Sache der Täter und betroffenen Einrichtungen bleiben.
Eine Fondslösung würde die Verantwortung der jeweils betroffenen Institution verschleiern, erklärte die Arbeitsgruppe. Sie schlug aber Standards vor, nach denen Entschädigungen gewährt werden könnten. Orientierung für die Summen könnten die Schmerzensgeldtabellen sein, die bei zivilrechtlichen Gerichtsverfahren herangezogen werden.
Zudem sollen "Lotsen" den Betroffenen helfen, die richtigen Hilfsangebote zu finden und Leistungen zu bekommen. Mit ihren Empfehlungen greift die Arbeitsgruppe die Vorschläge der unabhängigen Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Christine Bergmann, auf.
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