vrijdag, oktober 28, 2011

Bundestag Bricht die Macht der Täter

Experten

26.10.2011

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Die Sachverständigen teilten mehrheitlich das Anliegen der Bundesregierung, die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen Verletzung beispielsweise des Lebens und der sexuellen Selbstbestimmung beruhten, auf 30 Jahre zu erhöhen. Anja Farries, Richterin am Amtsgericht Lübeck, sagte, dies sei durch die besonderen Umstände bei sexuellen Missbrauch von Kindern und minderjährigen Schutzbefohlenen gerechtfertigt. Warum die beabsichtigte Verlängerung der Verjährungsfrist allerdings auch auf Schadensersatzansprüche bei jeder vorsätzlichen Verletzungen des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Freiheit im Allgemeinen vorgenommen werden solle, werde nicht besonders begründet und sei auch nicht bachvollziehbar, meinte die Sachverständige.

Gegenstand der Ausschusssitzung waren auch der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion (17/3646) und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen (17/5774)

Bundestag

Anhörung zum sexuellem Missbrauch

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Der Gesetzentwurf sieht weiterhin vor, die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen Verletzung beispielsweise des Lebens und der sexuellen Selbstbestimmung beruhen, auf 30 Jahre zu erhöhen.

Die strafrechtliche Verjährungsfrist im Falle von sexuellem Missbrauch von Kindern soll nach dem Willen der SPD-Fraktion auf 20 Jahre erhöht werden. Gegenwärtig beträgt sie zehn Jahre. Die zivilrechtliche Verjährungsfrist soll auf 30 Jahre angehoben werden. Zurzeit sind es drei Jahre. Zur Begründung heißt es, die mittlerweile große Zahl aktuell bekannt gewordener Missbrauchsfälle der sechziger, siebziger und achtziger Jahre in kirchlichen, aber auch in nicht konfessionell gebundenen Einrichtungen belege, dass in Kinderjahren missbrauchte Opfer so massiv traumatisiert sein könnten, dass sie als Erwachsene erst nach Jahrzehnten in der Lage seien, ihr Schweigen zu brechen.

Opfer sexueller Gewalt sollen nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehr Zeit haben, eine eventuelle Traumatisierung durch die Tat zu verarbeiten. Die Abgeordneten wollen deshalb die zivilrechtlichen Verjährungsfristen auf 30 Jahre erhöhen, wenn die Tat vorsätzlich ausgeübt wurde. Bislang seien es nur drei Jahre. Opfer sexueller Gewalt würden mehr Zeit erhalten, um Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Schadenersatz für Therapie- und Rehabilitationsbehandlungen zu stellen. Nach dem Willen der Grünen soll die zivil- bzw. strafrechtliche Verjährung aus familiären Gründen oder bei Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung erst nach Vollendung des 25. Lebensjahres einsetzen.

Der Rechtsausschuss hat folgende Sachverständige eingeladen: Klaus Michael Böhm, Behandlung-Initiative Opferschutz e.V., aus Karlsruhe; Professor Reinhard Böttcher, ehemaliger Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg; Sibylle Dworazik, Präsidentin des Landgerichts Ingolstadt; Anja Farries, Richterin am Amtsgericht Lübeck; Margarete Gräfin von Galen, Fachanwältin für Strafrecht aus Berlin; Reinhard Nemetz, Leitender Oberstaatsanwalt aus Augsburg; Helmut Pollähne von der Universität Bremen; Professor Henning Radtke von der Universität Hannover und Professor Bernhard Weiner, Polizeiakademie Niedersachsen aus Meppen.


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